Rechtsprechung
LSG Bayern, 25.07.2006 - L 14 KG 11/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit um die Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung des Kindergelds für ein behindertes Kind; Bestehen von Vorschriften über die Gewährung von Kindergeld bzw. Familienzulagen zur Rente in Griechenland als Ausschlussgrund für deutsches Kindergeld; Ende des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 19.09.2005 - S 9 KG 9/05
- LSG Bayern, 25.07.2006 - L 14 KG 11/05
- BSG - B 10 KG 1/06 R (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 24.09.2002 - C-471/99
Martínez Domínguez u.a.
Auszug aus LSG Bayern, 25.07.2006 - L 14 KG 11/05
Dies gelte nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 24.09.2002 in der Rechtssache C-471/99) auch dann, wenn im vorrangig zuständigen Mitgliedstaat aufgrund der dortigen Bestimmungen kein Anspruch auf Familienleistungen bestehe.Dies hat der Europäische Gerichtshof in mehreren Fällen gerade im Bezug auf ehemalige Gastarbeiter in der BRD durch Auslegung der Art. 77 Abs. 2 EG-VO (Familienbeihilfen für Rentner) und Art. 78 Abs. 2 EG-VO (Familienbeihilfen für Waisen), mehrmals entschieden, und zwar für folgende Fallgestaltungen: Ende des Familienbeihilfebezugs im Wohnsitzstaat wegen Alters des Kindes, z.B. in Spanien mit 18 Jahren auch bei darüber hinausgehender Schul- und Berufsausbildung; Ausschluss des Familienbeihilfeanspruchs wegen zu hohen Einkommens der Eltern oder des Kindes; Ende des Beihilfeanspruchs für ein schwerbehindertes Kind mit Volljährigkeit (vgl. Urteil vom 24.09.2002 - C-471/99 in SozR 3-6050 Art. 77 Nr. 6, weiterhin Urteile vom 07.05.1998 - C-113/96 in SozR 3-6050 Art. 78 Nr. 5 …und vom 27.02.1997 - C-59/95 in SozR 3-6050 Art. 77 Nr. 4).
- EuGH, 07.05.1998 - C-113/96
Gómez Rodríguez
Auszug aus LSG Bayern, 25.07.2006 - L 14 KG 11/05
Dies hat der Europäische Gerichtshof in mehreren Fällen gerade im Bezug auf ehemalige Gastarbeiter in der BRD durch Auslegung der Art. 77 Abs. 2 EG-VO (Familienbeihilfen für Rentner) und Art. 78 Abs. 2 EG-VO (Familienbeihilfen für Waisen), mehrmals entschieden, und zwar für folgende Fallgestaltungen: Ende des Familienbeihilfebezugs im Wohnsitzstaat wegen Alters des Kindes, z.B. in Spanien mit 18 Jahren auch bei darüber hinausgehender Schul- und Berufsausbildung; Ausschluss des Familienbeihilfeanspruchs wegen zu hohen Einkommens der Eltern oder des Kindes; Ende des Beihilfeanspruchs für ein schwerbehindertes Kind mit Volljährigkeit (vgl. Urteil vom 24.09.2002 - C-471/99 in SozR 3-6050 Art. 77 Nr. 6, weiterhin Urteile vom 07.05.1998 - C-113/96 in SozR 3-6050 Art. 78 Nr. 5 …und vom 27.02.1997 - C-59/95 in SozR 3-6050 Art. 77 Nr. 4). - EuGH, 27.02.1997 - C-59/95
Bastos Moriana u.a.
Auszug aus LSG Bayern, 25.07.2006 - L 14 KG 11/05
Dies hat der Europäische Gerichtshof in mehreren Fällen gerade im Bezug auf ehemalige Gastarbeiter in der BRD durch Auslegung der Art. 77 Abs. 2 EG-VO (Familienbeihilfen für Rentner) und Art. 78 Abs. 2 EG-VO (Familienbeihilfen für Waisen), mehrmals entschieden, und zwar für folgende Fallgestaltungen: Ende des Familienbeihilfebezugs im Wohnsitzstaat wegen Alters des Kindes, z.B. in Spanien mit 18 Jahren auch bei darüber hinausgehender Schul- und Berufsausbildung; Ausschluss des Familienbeihilfeanspruchs wegen zu hohen Einkommens der Eltern oder des Kindes; Ende des Beihilfeanspruchs für ein schwerbehindertes Kind mit Volljährigkeit (…vgl. Urteil vom 24.09.2002 - C-471/99 in SozR 3-6050 Art. 77 Nr. 6, weiterhin Urteile vom 07.05.1998 - C-113/96 in SozR 3-6050 Art. 78 Nr. 5 und vom 27.02.1997 - C-59/95 in SozR 3-6050 Art. 77 Nr. 4).