Rechtsprechung
   LSG Bayern, 25.07.2006 - L 14 KG 11/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,28549
LSG Bayern, 25.07.2006 - L 14 KG 11/05 (https://dejure.org/2006,28549)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.07.2006 - L 14 KG 11/05 (https://dejure.org/2006,28549)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. Juli 2006 - L 14 KG 11/05 (https://dejure.org/2006,28549)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,28549) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um die Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung des Kindergelds für ein behindertes Kind; Bestehen von Vorschriften über die Gewährung von Kindergeld bzw. Familienzulagen zur Rente in Griechenland als Ausschlussgrund für deutsches Kindergeld; Ende des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 24.09.2002 - C-471/99

    Martínez Domínguez u.a.

    Auszug aus LSG Bayern, 25.07.2006 - L 14 KG 11/05
    Dies gelte nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 24.09.2002 in der Rechtssache C-471/99) auch dann, wenn im vorrangig zuständigen Mitgliedstaat aufgrund der dortigen Bestimmungen kein Anspruch auf Familienleistungen bestehe.

    Dies hat der Europäische Gerichtshof in mehreren Fällen gerade im Bezug auf ehemalige Gastarbeiter in der BRD durch Auslegung der Art. 77 Abs. 2 EG-VO (Familienbeihilfen für Rentner) und Art. 78 Abs. 2 EG-VO (Familienbeihilfen für Waisen), mehrmals entschieden, und zwar für folgende Fallgestaltungen: Ende des Familienbeihilfebezugs im Wohnsitzstaat wegen Alters des Kindes, z.B. in Spanien mit 18 Jahren auch bei darüber hinausgehender Schul- und Berufsausbildung; Ausschluss des Familienbeihilfeanspruchs wegen zu hohen Einkommens der Eltern oder des Kindes; Ende des Beihilfeanspruchs für ein schwerbehindertes Kind mit Volljährigkeit (vgl. Urteil vom 24.09.2002 - C-471/99 in SozR 3-6050 Art. 77 Nr. 6, weiterhin Urteile vom 07.05.1998 - C-113/96 in SozR 3-6050 Art. 78 Nr. 5 und vom 27.02.1997 - C-59/95 in SozR 3-6050 Art. 77 Nr. 4).

  • EuGH, 07.05.1998 - C-113/96

    Gómez Rodríguez

    Auszug aus LSG Bayern, 25.07.2006 - L 14 KG 11/05
    Dies hat der Europäische Gerichtshof in mehreren Fällen gerade im Bezug auf ehemalige Gastarbeiter in der BRD durch Auslegung der Art. 77 Abs. 2 EG-VO (Familienbeihilfen für Rentner) und Art. 78 Abs. 2 EG-VO (Familienbeihilfen für Waisen), mehrmals entschieden, und zwar für folgende Fallgestaltungen: Ende des Familienbeihilfebezugs im Wohnsitzstaat wegen Alters des Kindes, z.B. in Spanien mit 18 Jahren auch bei darüber hinausgehender Schul- und Berufsausbildung; Ausschluss des Familienbeihilfeanspruchs wegen zu hohen Einkommens der Eltern oder des Kindes; Ende des Beihilfeanspruchs für ein schwerbehindertes Kind mit Volljährigkeit (vgl. Urteil vom 24.09.2002 - C-471/99 in SozR 3-6050 Art. 77 Nr. 6, weiterhin Urteile vom 07.05.1998 - C-113/96 in SozR 3-6050 Art. 78 Nr. 5 und vom 27.02.1997 - C-59/95 in SozR 3-6050 Art. 77 Nr. 4).
  • EuGH, 27.02.1997 - C-59/95

    Bastos Moriana u.a.

    Auszug aus LSG Bayern, 25.07.2006 - L 14 KG 11/05
    Dies hat der Europäische Gerichtshof in mehreren Fällen gerade im Bezug auf ehemalige Gastarbeiter in der BRD durch Auslegung der Art. 77 Abs. 2 EG-VO (Familienbeihilfen für Rentner) und Art. 78 Abs. 2 EG-VO (Familienbeihilfen für Waisen), mehrmals entschieden, und zwar für folgende Fallgestaltungen: Ende des Familienbeihilfebezugs im Wohnsitzstaat wegen Alters des Kindes, z.B. in Spanien mit 18 Jahren auch bei darüber hinausgehender Schul- und Berufsausbildung; Ausschluss des Familienbeihilfeanspruchs wegen zu hohen Einkommens der Eltern oder des Kindes; Ende des Beihilfeanspruchs für ein schwerbehindertes Kind mit Volljährigkeit (vgl. Urteil vom 24.09.2002 - C-471/99 in SozR 3-6050 Art. 77 Nr. 6, weiterhin Urteile vom 07.05.1998 - C-113/96 in SozR 3-6050 Art. 78 Nr. 5 und vom 27.02.1997 - C-59/95 in SozR 3-6050 Art. 77 Nr. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht